Rede zum Antrag
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, Bürgermeister Dreier, werte Kolleginnen und Kollegen im Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt, liebe Gäste, Vertreterinnen und Vertreter der Paderborner Lokalpresse,
die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Paderborn bringt heute den vorliegenden Prüfantrag an die Stadtverwaltung ein, um damit zukunftsorientiert und verantwortungsvoll, erstens die Rechtmäßigkeit der verwendeten Schriftsprache in offiziellen Schriftstücken der Stadt Paderborn zu gewährleisten, und mithin zweitens für die gerichtsfeste Rechtssicherheit des Handelns unserer Öffentlichen Verwaltung Sorge zu tragen.
Die ausführliche Begründung des Prüfantrages
– unter explizitem Verweis auf die staatlich-anerkannte und -geförderte Institution des
Rates für deutsche Rechtschreibung –
liegt Ihnen allen vor.
Kann es schaden,
wenn sich unsere Verwaltung mit der Frage der Rechtmäßigkeit und der gerichts-
festen Rechtssicherheit der ihrerseits verwendeten deutschen Schriftsprache
– im Rahmen eines ergebnisoffenen Prüfauftrages –
beschäftigt und uns hernach hierüber Auskunft erteilt?
Mit Sicherheit nicht!
Vielmehr kann dieser Prüfauftrag,
wenn er denn von einer möglichst breiten Anzahl an Fraktionen mitgetragen wird,
zu einer fundierten Auseinandersetzung auf Basis von Recht und Gesetz
über unsere deutsche Schriftsprache im Bereich der Öffentlichen Verwaltung führen.
Lassen wir uns diese Chance in unserem gemeinsamen Interesse nicht entgehen!
Wer aber von Ihnen diese Diskussion scheut, und gar der Meinung ist,
dass einem AfD-Prüfantrag a priori nicht zuzustimmen ist,
die oder der hat nunmehr die Möglichkeit diesen Prüfauftrag
argumentativ in Bausch und Bogen zu verdammen
und unter Zuhilfenahme ihres oder seines Stimmrechtes genüsslich abzuschmettern.
Entscheiden Sie weise,
meine Damen und Herren,
denn die permanente sexuelle Markierung innerhalb der Schriftsprache
ist beileibe keine harmlose Nerverei,
sondern eine politisch kuratierte Sprachlenkung.
Wir als freiheitlich-konservative Fraktion im Rat,
die die Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen gewillt ist,
und anerkennt,
dass die regelkonforme Anwendung der deutschen Schriftsprache Ausdruck der
persönlichen Entfaltung ist,
bittet um nichts mehr, als die Prüfung der Rechtmäßigkeit dieser schriftlichen
Mündigkeit in den offiziellen Dokumenten unserer Stadt.
Herzlichen Dank.
Prüfantrag
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, Bürgermeister Dreier,
sehr geehrter Herr Erster Beigeordneter Venherm, die AfD-Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Paderborn stellt folgenden Prüfantrag an die Verwaltung für die Sitzung des Ausschusses am Dienstag, den 23.03.2021 ab 16:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Historischen Rathauses.
Beschlussvorschlag des Prüfantrages:
„Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates des Stadt Paderborn beschließt mehrheitlich, dass die Stadtverwaltung Paderborn die Rechtmäßigkeit der Verwendung geschlechter-spezifischer, „gegenderter“, deutscher Schriftsprache in amtlichen Dokumenten der Stadtverwaltung prüft und hierüber in einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses den Mitgliedern Bericht erstattet.“
Inhaltliche Begründung des Prüfantrages:
Die Gültigkeit amtlicher Dokumente beruht nicht zuletzt auch auf der sauberen Anwendung der jeweils geltenden deutschen Rechtschreibung nach Maßgabe des Rates für deutsche Rechtschreibung (www.rechtschreibrat.com) in der Form seines amtlichen Regelwerkes, denn „durch Beschluss der zuständigen staatlichen Stellen erhalten seine Vorschläge Bindung für Schule und Verwaltung.“ (zitiert nach Nr. 1, Satz 3 im Statut des Rats für deutsche Rechtschreibung vom 17.06.2005 i.d.F. vom 30.03.2015).
So hat der Rat für deutsche Rechtschreibung in seinem Bericht vom 16.11.2018 festgestellt, dass in der öffentlichen Verwaltung zwar im Sinne einer guten bis genügenden Lesbarkeit bereits verschiedene geschlechterspezifische Schreibweisen jenseits der amtlichen Empfehlungen verwendeten werden, jedoch: „Die Frage der Rechtssicherheit und Eindeutigkeit und auch der Vorlesbarkeit bleibt offen.“ (a.a.O., Seite 11).
Um eine Rechtmäßigkeit der durch die Paderborner Stadtverwaltung verwendeten deutschen Schriftsprache in offiziellen Schriftstücken zu gewährleisten und mithin für die gerichtsfeste Rechtssicherheit des Handelns der öffentlichen Verwaltung in unserer Stadt als kommunale Fraktion zukunftsorientiert und verantwortungsvoll Sorge zu tragen, bittet die AfD-Fraktion die übrigen Fraktionen im Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Paderborn um den entsprechenden Prüfantrag in dieser Sache an die Verwaltung.
Für die AfD-Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Paderborn
Ratsherr Marvin Weber