Anfrage: Entschädigungsrechtliche Differenzierung beratender und stimmberechtigter AR- bzw. Gremien-Mitglieder

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Anfrage

Sehr geehrter Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Bürgermeister Dreier,

die AfD-Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Paderborn stellt folgende Anfrage an die Stadtverwaltung für die Sitzung des Ausschusses am Dienstag, den 18.05.2021, ab 17:00 Uhr im großen Sitzungssaal des historischen Rathauses.

  1. Ist es kommunalrechtlich möglich, bei der Aufwandsentschädigung bzw. dem Sitzungs-geld von lediglich beratenden und von stimmberechtigten Mitgliedern in Aufsichtsräten und städtischen Gremien zu differenzieren?
  1. Wenn die Differenzierung bei der Aufwandsentschädigung möglich sein sollte, wie müsste verfahrenstechnisch vorgegangen werden, um die lediglich beratenden Mitglieder in der Höhe der Aufwandsentschädigungen bzw. der Sitzungsgelder substantiell schlechter zu stellen als die stimmberechtigten Mitglieder?
  1. Haften Ratsmitglieder für ihr Abstimmungsverhalten mit ihrem Privatvermögen? Existiert eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung über die Stadt Paderborn für die Ratsmitglieder sowie für die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger, die deren fehlerbehaftetes Abstimmungsverhalten gegebenenfalls schadensmäßig decken kann?
  1. Falls ja, bis zu welcher Höhe (sowohl insgesamt, als auch pro Kopf) haftet eine solche Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für die finanziellen Folgen von Fehl-entscheidungen der stimmberechtigten Ratsmitglieder und sachkundiger Bürgerinnen und Bürger im Rat, in Ausschüssen, in Aufsichtsräten und sonstigen kommunalen Gremien?
  1. Existieren (Manager-)Berufshaftpflichtversicherungen für den Bürgermeister und die Spitzen der städtischen Verwaltung, die durch die Kommune abgeschlossen worden sind?

Falls ja, was kosten diese Policen jährlich und welche Schadenshöhe decken sie maximal?

Inhaltliche Begründung der Anfrage:

Die ersten beiden Fragen sind der Idee des sozialdemokratischen Fraktionsvorsitzenden entlehnt, die dieser in einer Aufsichtsratssitzung bereits im Januar 2021 laut gedacht hatte.

Die Inanspruchnahme der Managerhaftpflichtversicherung durch den Stadtrat Fürstenfeld-brucks in seiner Funktion als Gesellschafterversammlung der dortigen Stadtwerke Ende November 2020 lassen den vorsorglichen Abschluss solcher Policen für die Spitzen der städtischen Verwaltung in Paderborn als sinnvolle Investition in die finanzielle Absicherung der obersten Verwaltungsmitarbeiter und des städtischen Haushaltes erscheinen, sofern diese nicht bereits abgeschlossen worden sind. Fraglich ist hier, ob diese Policen privat oder über den städtischen Arbeitgeber abzuschließen sind und was sie im zweiten Falle die Paderborner Allgemeinheit jährlich kosten bzw. kosten würden.

Für die AfD-Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Paderborn

Ratsherr Marvin Weber