Anfrage: Sinnhaftigkeit der Mund-Nasen-Masken-Pflicht in Fußgängerzonen

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Anfrage

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dreier,

die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Paderborn stellt folgende Anfrage an Sie als Leiter der städtischen Verwaltung und als Erlassgeber der städtischen Allgemeinverfügung 22/2021:

  1. Wie sinnvoll ist Ihre Allgemeinverfügung zum verpflichtenden Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Teilen der Paderborner Innenstadt (29. März bis 18. April 2021)?
  1. Welche Anhaltspunkte für die Wirksamkeit Ihrer Allgemeinverfügung 22/2021 bei der Corona-Pandemiebekämpfung liegen Ihnen vor bzw. konnten Sie im Zuge des mittlerweile mehrfachen Verfügungserlasses seit Pandemiebeginn gewinnen?
  1. Mit welchen konkreten, wissenschaftlichen Nachweisen für die Wirksamkeit der Mund-Nasen-Schutz-Bedeckungsverpflichtung zur Pandemiebekämpfung an der frischen Luft können Sie Ihre Allgemeinverfügung 22/2021 inhaltlich rechtfertigen?
  1. Sind Sie, als wiedergewählter Bürgermeister der Stadt Paderborn, mit der Verfügung von symbolischen Maßnahmen repressiven Charakters zufrieden, die keinen nennens-werten Einfluss auf das Infektionsgeschehen erwarten lassen?

Inhaltliche Begründung der Anfrage:

Der offene Brief der Gesellschaft für Aerosolforschung (GAeF) vom 11.04.2021 an die führenden Vertreter der deutschen Bundespolitik stellt als zentralen Baustein im Konsens der Wissenschaft fest, dass die Übertragung der SARS-CoV-2 Viren fast ausnahmslos in Innenräumen stattfindet und Übertragungen im Freien äußerst selten sind und nie zu Clusterinfektionen führen. Die Gefahr einer Ansteckung durch SARS-CoV-2-Träger-Aerosole lauere vielmehr DRINNEN. (http://docs.dpaq.de/17532-offener_brief_aerosolwissenschaftler.pdf)

„In der Fußgängerzone eine Maske zu tragen, um anschließend im eigenen Wohnzimmer eine Kaffeetafel ohne Maske zu veranstalten, ist nicht das, was wir als Experten unter Infektionsvermeidung verstehen.“, so die promovierten Wissenschaftler der GAeF.

Dass die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Paderborn nach Vorlage einer dergestalt ein-deutigen Stellungnahme renommierter Fachgebietsexperten Ihnen eine entsprechende Anfrage zukommen lässt, dient der Beförderung der eigenverantwortlichen, selbst-reflektierenden Wahrnehmung Ihres unsachgemäßen Verwaltungshandelns. Denn die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Dass Sie die Möglichkeit zum Verfügungs-erlass formalrechtlich nutzen, bedeutet noch lange nicht, dass Sie die materiell gebotene Verhältnismäßigkeit der Mittel auch wahren. Wer trägt schon gerne eine zweck- und somit sinnlose Zwangsmaske im Freien? Heben Sie Ihre Allgemeinverfügung 22/2021 auf!

Für die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Paderborn

Ratsherr Marvin Weber, Fraktionsvorsitzender