AfD-Anfrage an den Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn bzgl. der installierten Parkraumüberwachungssensorik
Sehr geehrter Ausschussvorsitzender, Ratsherr Pöppe,
sehr geehrte stellvertretende Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Konersmann,
sehr geehrter Kämmerer der Stadt Paderborn, Herr Hartmann,
sehr geehrter stellvertretender Betriebsleiter des ASP, Herr Dr.-Ing. Regener,
die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Paderborn bittet den stv. Betriebsleiter des Abfall-entsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebes Paderborn (ASP), Herrn Dr.-Ing. Regener, um die Beantwortung folgender fünf Fragen zu den in den letzten Wochen vorgenommenen Installationen von innenstädtischer Überwachungssensortechnik in der Sitzung des Betriebsausschusses und Ausschusses für Märkte und Feuerwehr am Mittwoch, den 12.05.2021 ab 17:00 Uhr.
- „Ein sowohl funk- als auch kabelbasiertes Sensornetzwerk soll zur Vernetzung und automatisierten Bewirtschaftung und Überwachung von allen Stellplätzen dienen (vgl.: https://cms.paderborn.de/microsite/asp/unternehmen/digitales-parkraummanagement.php).“
Auf Grundlage der obigen Fundstelle aus dem Januar 2019 und der mittlerweile an den örtlichen Laternenmasten installierten Überwachungssensoren, stellt sich die Frage nach dem genauen Zweck der Überwachung von Anwohnerparkplätzen in Anliegerstraßen wie zum Beispiel an der Heiersmauer. Wie kann die Überwachung solcher zweckgebundenen Anwohnerparkplätze, die dem Sinn nach vorrangig für die unmittelbar Ortsansässigen vor-gesehen sind, der digitalen Steuerung von allgemeinem Parkplatzsuchverkehr dienen?
- Wie stellt der ASP, als für die Parkraumbewirtschaftung sachlich zuständiger Eigen-betrieb der Stadt Paderborn, sicher, dass die Überwachungssensorik ausschließlich die im öffentlichen Raum gelegenen Parkräume visuell erfasst und nicht unter Verletzung der einschlägigen Normen des Datenschutzes in das private Grundstück oder gar „durchs Fenster“ in die nach Art. 13 GG unter besonderem Schutz stehende, wohnliche Privat-sphäre der Paderborner Bürgerinnen und Bürger „hineinsensort“ und damit zwangsläufig unverhältnismäßig in selbige vordringt und diese somit widerrechtlich verletzt?
- Wie kann der ASP sicherstellen, dass die Sensortechnik für die Parkraumüberwachung ausschließlich in Echtzeit arbeitet und nicht die individuellen Verkehrsbewegungen der Bürgerinnen und Bürger abschöpft und im Sinne der Erstellung eines Bewegungsprofiles – gerade bei oftmals gewohnheitsmäßig genutzten Anliegerparkplätzen – aufzeichnet?
- Ist die Anonymisierung bzw. EDV-technische Unkenntlichmachung der amtlichen Kfz-Kennzeichen der parkenden sowie der ein- bzw. ausparkenden Kfz gewährleistet?
- Wird der Parkplatzsuchverkehr per App bevorzugt auf die Großparkplätze gelotst?
Für die AfD-Fraktion im Betriebsausschuss und Ausschuss für Märkte und Feuerwehr
Ratsherr Andreas Kemper