𝗪𝗶𝗿 𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝗻 𝗱𝗶𝗲 𝗣𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘇𝘂𝗿 𝗴𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝗻ü𝘁𝘇𝗶𝗴𝗲𝗻 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁 𝗳ü𝗿 𝗔𝘀𝘆𝗹𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝗲𝗿 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗞𝗼𝗺𝗺𝘂𝗻𝗲 𝗶𝗺 𝗦𝗶𝗻𝗻𝗲 𝗱𝗲𝘀 𝗔𝘀𝘆𝗹𝗯𝗲𝘄𝗲𝗿𝗯𝗲𝗿𝗹𝗲𝗶𝘀𝘁𝘂𝗻𝗴𝘀𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇𝗲𝘀!
Nun heißt es: Dankbarkeit zeigen und für die Allgemeinheit arbeiten, anstatt zurücklehnen, Sprachkurse verpassen und mit der linken Asylschlepperindustrie sowie der Muslimbrüder-Anwaltslobby auf die Steuergelder des deutschen Volkes anzustoßen.
Um dem massiven Missbrauch der Sozialgelder der Asylforderer entgegenzuwirken, werden wir für die kommende Ratssitzung einen Antrag einbringen, der eine Bezahlkarte für diese Klientel fordert. Das Kernziel muss sein, nur noch Sach- statt Geldleistungen zu zahlen und auf eine schnelle Remigration zu pochen. Diese Bezahlkarte kann ein wegweisender Schritt in die richtige Richtung sein, das Asylbeuteparadies für Millionen Glücksritter aus Nahost und Afrika endlich zu schließen!
Weitergehend fordern wir die Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit für sogenannte „Flüchtlinge“ beim städtischen Grünflächenamt, also die verstärkte Anwendung von § 5 Absatz 4 AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz). [1]
Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten
Arbeitsgelegenheit verpflichtet. Bei unbegründeter Ablehnung einer solchen Tätigkeit
besteht nur Anspruch auf Leistungen entsprechend § 1a Absatz 1 AsylbLG. Der Leistungsberechtigte ist vorher entsprechend zu belehren.“: aus § 5 Absatz 4 AsylbLG.
Was selbstverständlich erscheint und zudem rechtens ist, muss in Zeiten hoher
kommunaler Haushaltsdefizite auch aus dem Arbeitskräftestamm der Gemeinnützigkeit und des Ehrenamtes gestemmt werden. Hierzu ist nicht zuletzt, wenn nicht gar zuallererst, das Arbeitskräftereservoir der erwachsenen, nicht erwerbstätigen und zudem arbeitsfähigen Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG heranzuziehen.
Erste Kreise in Mitteldeutschland sowie die nordrhein-westfälische, kreisfreie Stadt Essen planen die verstärkte Anwendung dieser Möglichkeit im Zuge zusätzlicher Aufgabenbewältigung im kommunalen Gestaltungsrahmen. Paderborn sollte sich anschließen. [2]
Die Sauberkeit, Pflege und Ordnung im öffentlichen Raum der Stadt Paderborn, im
Besonderen in ihren öffentlichen Grünanlagen, ist ein wertgeschätztes öffentliches Gut, das vielen Bürgerinnen und Bürgern schnell positiv wie auch negativ ins Auge fällt und im Zuge des mit Macht hereinbrechenden Frühlings nach Frühjahrsputz schreit. Hierfür sind die edlen Fachkräfte ferner Länder geeignet wie verfügbar, sicherlich ohne weiteres schnell unter Anleitung des ASP zu begeistern und in ihre Tätigkeit einzuweisen.
Ihre
AfD-Fraktion im Rat der Stadt Paderborn
Quelle:

